CE

MDR & IVDR BERATUNG

MDR & IVDR Beratung: Vom Konzept bis zur CE-Kennzeichnung.

Wir begleiten Hersteller von Medizinprodukten durch den gesamten Zulassungsprozess nach MDR und IVDR — strukturiert, effizient und ohne unnötigen Ballast. Aus Hamburg, für den europäischen Markt.

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DIE HERAUSFORDERUNG

MDR und IVDR sind komplex. Die Umsetzung muss es nicht sein.

Eine fundierte MDR Beratung beginnt dort, wo Hersteller regelmäßig ins Stocken geraten: bei der Technischen Dokumentation, der klinischen Bewertung, dem Risikomanagement oder der Post-Market Surveillance. All diese Bausteine müssen ineinandergreifen. Gerade kleinere Unternehmen und Startups stehen dabei vor wiederkehrenden Herausforderungen.

Unklare Klassifizierung

Fällt Ihr Produkt unter die MDR oder die IVDR? In welche Risikoklasse? Die Antwort bestimmt den gesamten Zulassungsweg — Konformitätsbewertungsverfahren, Benannte Stelle, Dokumentationsumfang. Besonders bei Software als Medizinprodukt (SaMD) ist die Klassifizierung nach Regel 11 MDR Anhang VIII häufig komplex. Eine falsche Einordnung am Anfang bedeutet nicht nur verlorene Monate, sondern unter Umständen einen kompletten Neustart.

Technische Dokumentation ohne roten Faden

MDR Anhang II und III definieren, was in der TechDoku stehen muss. Aber nicht, wie man sie aufbaut. Viele Teams schreiben monatelang Dokumente, ohne zu wissen, ob Umfang und Tiefe einer Prüfung durch die Benannte Stelle standhalten. Das Ergebnis: teure Nacharbeit oder ein System, das beim ersten Audit auseinanderfällt.

Benannte Stelle — knappe Kapazitäten, hohe Anforderungen

Die Anzahl der Benannten Stellen in der EU ist begrenzt, die Wartezeiten sind lang. Wer Unterlagen einreicht, die unvollständig sind oder den Erwartungen nicht entsprechen, bekommt Rückfragen — und verliert weitere Monate. In einem Markt, in dem Timing über Wettbewerbsvorteile entscheidet, ist das ein echtes Risiko.

Zertifizierung bestanden — und dann?

Viele Unternehmen investieren erheblich in den Zulassungsprozess — aber die entstandene Dokumentation wird nach dem Audit nicht weiter gepflegt. PMS-Berichte werden nicht geschrieben, die klinische Bewertung nicht aktualisiert. Beim Surveillance Audit wird dann panisch nachgearbeitet. Wir sehen das regelmäßig, und es ist vermeidbar.

WIE WIR ARBEITEN

Von der Zweckbestimmung zur CE-Kennzeichnung — Schritt für Schritt.

Bevor wir ein einziges Dokument erstellen, stellen wir die Fragen, die den gesamten Prozess bestimmen: Was genau ist Ihr Produkt? Für wen ist es bestimmt? Was soll es bewirken — und was ausdrücklich nicht? Bei Bedarf beziehen wir über unseren Mitgründer Sebastian Vorberg und VORBERG.law auch die medizinrechtliche Perspektive ein — damit regulatorische und juristische Strategie von Anfang an zusammenpassen.

Aus den Antworten entsteht eine regulatorische Strategie, die den gesamten Zulassungsprozess strukturiert — von der Klassifizierung bis zur Einreichung. Das vermeidet Umwege, reduziert Kosten und gibt Ihrem Team jederzeit Orientierung, wo Sie stehen.

Erst verstehen,
dann dokumentieren.
01

Zweckbestimmung & Klassifizierung

Wir definieren gemeinsam die Zweckbestimmung Ihres Produkts und prüfen die Klassifizierung nach den Regeln in MDR Anhang VIII bzw. IVDR Anhang VIII. Das bestimmt den Konformitätsbewertungsweg und den gesamten weiteren Ablauf — ob Software-Medizinprodukt, physisches Produkt oder Companion Diagnostic.

02

Regulatory Roadmap

Auf Basis der Klassifizierung erstellen wir eine Roadmap mit konkreten Arbeitspaketen, Verantwortlichkeiten und realistischen Zeitrahmen. Sie wissen jederzeit, welcher Schritt als nächstes kommt und welche Ressourcen dafür nötig sind. Das schließt auch die Abstimmung mit Ihrem Qualitätsmanagementsystem nach ISO 13485 ein.

03

Technische Dokumentation

Wir erstellen oder überarbeiten Ihre TechDoku nach MDR Anhang II und III — Produktbeschreibung, Sicherheits- und Leistungsanforderungen, Verifizierung und Validierung. Vollständig genug für die Benannte Stelle, schlank genug für Ihr Team.

04

Klinische Bewertung & Risikomanagement

Klinische Bewertung (CER) oder Leistungsbewertung (PER) nach aktuellen MDCG-Leitlinien — inklusive Literaturrecherche, Äquivalenzbewertung und klinischem Bewertungsplan. Parallel dazu die Risikoakte nach ISO 14971, abgestimmt auf Ihre Zweckbestimmung.

05

Einreichung & Begleitung

Wir bereiten Ihre Unterlagen so auf, dass sie den Erwartungen der Benannten Stelle entsprechen — und begleiten den gesamten Dialog. Bei Rückfragen reagieren wir gemeinsam mit Ihrem Team, bis die Konformitätsbewertung abgeschlossen ist. Auf Wunsch stellen wir auch die PRRC nach Art. 15 MDR als externe Rolle.

ERGEBNISSE

Technische Dokumentation, Klinische Bewertung & mehr — Ihre Deliverables.

Jedes Projekt endet mit dokumentierten Deliverables, die einer Prüfung durch die Benannte Stelle standhalten — und die Ihr Team danach eigenständig weiterführen kann.

Regulatorische Strategie

Dokumentierte Zweckbestimmung, Klassifizierung mit Begründung, Konformitätsbewertungsweg und ein realistischer Zeitplan für Ihren Marktzugang.

Technische Dokumentation

Vollständige TechDoku nach MDR Anhang II und III: Produktbeschreibung, Sicherheits- und Leistungsanforderungen, Verifizierung, Validierung und Kennzeichnung.

Klinische Bewertung

Clinical Evaluation Report (CER) oder Performance Evaluation Report (PER) nach aktuellen MDCG-Leitlinien — inkl. Bewertungsplan, Literaturrecherche und Äquivalenzbewertung.

Risikomanagement

Vollständige Risikoakte nach ISO 14971: Risikomanagementplan, Gefährdungsanalyse, Risikobewertung und -kontrolle, Gesamtrestrisikobewertung und Risikomanagementbericht.

Post-Market Surveillance

PMS-Plan, PMCF- bzw. PMPF-Strategie, PMS-Bericht oder PSUR — die Prozesse und Dokumente, die Sie nach dem Inverkehrbringen brauchen, um dauerhaft konform zu bleiben.

Konformitätserklärung & CE

Erstellung der EU-Konformitätserklärung, Unterstützung bei der Registrierung in EUDAMED und Begleitung bis zur CE-Kennzeichnung Ihres Medizinprodukts.

HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zur MDR & IVDR Beratung

Wenn Sie über ein erfahrenes Regulatory-Affairs-Team verfügen und bereits erfolgreich Konformitätsbewertungen durchlaufen haben, können Sie vieles intern abbilden. Externe MDR Beratung lohnt sich besonders bei der Erstklassifizierung, bei Produkten in höheren Risikoklassen (IIa, IIb, III), bei der Umstellung von MDD auf MDR oder wenn die PRRC nach Art. 15 MDR extern besetzt werden soll. Auch Startups ohne eigene RA-Abteilung profitieren von einer strukturierten Begleitung von Anfang an.

Die MDR (EU 2017/745) regelt Medizinprodukte — also Geräte, Software und Instrumente mit medizinischer Zweckbestimmung. Die IVDR (EU 2017/746) gilt für In-vitro-Diagnostika, also Produkte, die Proben aus dem menschlichen Körper untersuchen (z.B. Bluttests, PCR-Tests, Companion Diagnostics). Beide Verordnungen stellen ähnliche Anforderungen an Technische Dokumentation, Risikomanagement und Post-Market Surveillance — unterscheiden sich aber bei den Klassifizierungsregeln und den Anforderungen an klinische bzw. Leistungsnachweise.

Das hängt stark von der Risikoklasse, der Produktreife und dem Zustand Ihres Qualitätsmanagementsystems (ISO 13485) ab. Für ein Klasse-I-Produkt ohne Benannte Stelle ist der Prozess in 3–6 Monaten realistisch. Produkte der Klassen IIa bis III erfordern die Einbindung einer Benannten Stelle — hier sollten Sie 9–18 Monate einplanen, je nach Wartezeiten und Dokumentationsstand. Eine saubere regulatorische Strategie am Anfang ist der beste Hebel, um diese Zeiten zu verkürzen.

Ja. Software als Medizinprodukt (SaMD) fällt unter die MDR, wenn sie eine medizinische Zweckbestimmung hat. Das betrifft auch Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die über das BfArM-Verzeichnis erstattet werden sollen. Für SaMD gelten zusätzlich Anforderungen an den Softwarelebenszyklus (IEC 62304), Cybersecurity und — wenn die Software KI-Komponenten enthält — perspektivisch auch der AI Act. Die Klassifizierung von Software erfolgt primär über Regel 11 in MDR Anhang VIII.

Die MDR verlangt ein Qualitätsmanagementsystem — und in der Praxis ist ISO 13485 der anerkannte Standard dafür. Für Produkte ab Klasse IIa prüft die Benannte Stelle Ihr QMS im Rahmen der Konformitätsbewertung. Aber auch Klasse-I-Hersteller brauchen dokumentierte Prozesse für Risikomanagement, PMS und Dokumentenlenkung. Wir helfen beim Aufbau schlanker, praxistauglicher QM-Systeme — keine Papierordner, sondern digitale Systeme auf Basis von Jira, Confluence oder GitHub.

Bereit für den europäischen Markt?

In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir, wo Sie regulatorisch stehen, welcher Weg für Ihr Produkt der richtige ist und was die nächsten konkreten Schritte wären. Unverbindlich, direkt mit unseren Beratern aus Hamburg.

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